Herzlich Willkommen in der Gemeinde Gornsdorf
Liebe Besucher unseres Internetauftritts,
mit einem herzlichen „Glück Auf“ begrüße ich Sie hier auf der Internetseite unserer Gemeinde. Ich freue mich über Ihr Interesse an unserem Ort und möchte Sie einladen, diesen „nicht nur online“ zu besuchen. Die folgenden Seiten geben Ihnen einen kurzen Überblick über die Geschichte und Entwicklung der Gemeinde, die wunderschöne Lage, die Sehenswürdigkeiten und natürlich die liebevoll gepflegten Einrichtungen, die hier auf Sie warten.
Machen Sie sich selbst ein Bild davon und Sie werden sehen, Gornsdorf ist nicht nur „einen“ Besuch wert.
Herzlichst,
Andrea Arnold
Bürgermeisterin
Aktuelles
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Im Monat April 2024 finden jeden
Dienstag von 16.00 bis 18.00 Uhr und
Donnerstag von 09.00 bis 11.00 Uhr
Bürgersprechstunden des 1. stellvertretenden Bürgermeisters,
Herrn Alexander Richter, statt.
Hierfür bitten wir Sie um entsprechende Voranmeldung unter der Telefonnummer: 03721/26 06-912 (Frau Schmidt).
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Neue Eintragungen in unserem Veranstaltungskalender.
Kirche, DGV, FFW
Hier geht's zum Eventkalender
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Am 08. Juni 2024 ist es endlich soweit… Dann wird der „Tag der offenen Tür“ in unserem fertig gestellten Dorfgemeinschaftshaus stattfinden.
Genauere Einzelheiten dazu folgen demnächst.
Am 23. März wird erst einmal für die bauausführenden Firmen und Vereine eine kleine Eröffnung mit sich anschließender Begehung stattfinden.
Zurzeit sind noch nicht alle Vereine komplett eingezogen. Dies wird dann im Juni sicherlich der Fall sein und wir freuen uns auf einen bunten Tag der offenen Tür mit allen Vereinen und Besuchern
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Liebe Gornsdorferinnen und Gornsdorfer,
der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.02.24 das Bürgerbegehren zum Erhalt des Rathauses für nicht zulässig erklärt. Diese Entscheidung wurde nicht etwa getroffen, weil das Interesse der Bevölkerung „mit Füssen getreten“ werden soll, sondern weil das Bürgerbegehren inhaltliche Mängel aufwies, die nicht gebilligt werden konnten:
1. So wurde den Unterzeichnern u.a. offeriert, dass der Gemeinderat bereits über die Zukunft des Gebäudes entschieden hat. Dem ist bei Weitem nicht so! Es wurden bisher lediglich Varianten zur weiteren Nutzung der gemeindlichen Gebäude unter dem Aspekt der noch zu erfüllenden Aufgaben erarbeitet, die perspektivischen Sanierungskosten ermittelt und Vor- und Nachteile der jeweiligen Varianten aufgezeigt und diskutiert.
2. Weiterhin enthielt die Begründung falsche Angaben zur Summe der Gelder, die in das Gebäude geflossen sind und gleichzeitig zur Art der Maßnahmen. Statt der angegebenen 230T€ und als Investition dargestellten Maßnahmen sind nachweislich 147T€ in das Gebäude geflossen – nicht aber als Investition sondern als reine Instandhaltungsmaß-nahmen, 60T€ davon als Maßnahmen zur Beseitigung aufgetretener Schäden.
Die den Unterzeichnern vorgelegte Begründung enthielt somit falsche und irreführende Angaben, die durch den Gemeinderat so nicht akzeptiert werden können.
3. Des Weiteren muss ein Kostendeckungsvorschlag den gesamten finanziellen Aufwand zur Verwirklichung des Begehrens umfassen, sodass sich die Unterzeichner ihrer Verantwortung für die finanziellen Folgen des Projektes bewusst sein können. Mit den zur Deckung angegebenen Maßnahmen (Veräußerung Bürgerservice, Garagengrundstück Bergstraße und Gärten neben FFW zur Wohnbebauung) sowie künftige Mieteinnahmen zur Deckung der laufenden Kosten) würde jedoch gegenüber der durch ein Architekturbüro ermittelten Summe ein Fehlbetrag von rund 2 Mio € entstehen. Selbst mit einer Sanierung abseits der derzeit geltenden Normen wie. z.B. Barrierefreiheit, Brandschutzbestimmungen, Energieeffizienz u.a. würde der im Bürgerbegehren aufgeführte Betrag nicht ausreichend sein. Diese Summe müsste die Gemeinde dann an anderer Stelle im Haushalt aufbringen, bzw. bei anderen Einrichtungen kürzen.
Ausschließlich aus diesen genannten Gründen musste das Bürgerbegehren als nicht zulässig abgelehnt werden.
Wir respektieren das öffentliche Interesse am Gebäude allerdings sehr wohl, bereits in der Sitzung wurde daher aus der Mitte des Gemeinderates heraus festgestellt, dass eine weitere Sitzung zum Thema Rathaus erforderlich ist. Diese wird stattfinden am
Donnerstag, dem 07.03.24 um 18 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus.
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Festsetzung der Grundsteuer:
Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 7. August 1973 in der derzeit geltenden Fassung
wird hiermit für die Gemeinde Gornsdorf die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in der zuletzt
veranlagten Höhe festgesetzt.
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Entsprechend einer Information des Finanzamtes Stollberg werden auch im Jahr 2024 keine Vordrucke zur „Einkommensteuererklärung“ 2023 in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Auerbach, Burkhardtsdorf und Gornsdorf (FFw-Gerätehaus) sowie im Bürgerservice Gornsdorf zur Abholung bereitgestellt.
Steuerpflichtige werden gebeten, die notwendigen Formulare selbst über das Finanzamt zu beziehen bzw. können sich die entsprechenden Formulare auch online beschafft werden.
Link: https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare
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Wir brauchen Sie!
WERDEN SIE WAHLHELFER bei der Europawahl und den Kommunalwahlen am 09.06.2024 sowie der Landtagswahl am 01.09.2024
Sie wollten schon immer mal wissen, wie eine Wahl und die Stimmauszählung danach ablaufen – ob da alles mit rechten Dingen zugeht? Die beste Möglichkeit dazu ist die Übernahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Wahlhelfer im Wahllokal. Als Wahlhelfer sind sie „mittendrin statt nur dabei“ und sind in erster Reihe ganz nah am Wahlgeschehen dran.
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Aktuelle Wassertemperatur, Öffnungszeiten und Eintrittspreise des Naturbades Gornsdorf
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Es gibt ein Video über die Arbeit der Gornsdorfer Ortschronik